Interbilanz Buchhaltungsservice und Consulting

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit eines selbstständigen Buchhalters

Seit der Einführung des Steuerberatungsgesetzes im Jahr 1981 haben Fachkräfte aus dem Rechnungswesen die Möglichkeit, als unabhängige Buchhalter tätig zu sein. Die gesetzlichen Bestimmungen dafür sind in § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes festgelegt. Der unabhängige Buchhalter übernimmt die laufende Buchführung für Unternehmen aus Handel, Handwerk und freien Berufen.

Bitte beachten Sie, dass rechts- und steuerrechtliche Beratung sowie alle Aufgaben, die den Steuerberatern vorbehalten sind, nicht zum Leistungsspektrum des unabhängigen Buchhalters gehören.

Diese Informationen dienen lediglich zu Informationszwecken und sollten nicht als rechtliche Beratung ausgelegt werden. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu konsultieren, um eine individuelle und rechtlich fundierte Beratung zu erhalten.